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Über Eigentumsgärten

Ausgangslage

Nach Studien sind etwa 70 Prozent aller Garteninteressierten an eigenverantwortlichem, nur nach Gesetz und ohne zusätzliche Vereinsregeln geregeltem Gärtnern interessiert. 95 % aller Gärten in Deutschland gehören dem Staat, über 90 % werden von einem Zwischenpächter-Dachverband verwaltet.
Über 90 % der deutschen Gartenflächen befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand und können Kleingärten nach § 9. 4. Bundeskleingartengesetz jederzeit geräumt und überbaut werden. In der Folge wurden in Deutschland Hunderttausende von Gärten überbaut. Den Gärtnern flattert dann die Räumungsanordnung ins Haus.

Sicherheit und Wertsteigerung

Die größte Erwerbergruppe stellen Pächter, sowie alle die Bevölkerungsgruppen, welche sich kein Eigenheim leisten können. Mit Hilfe von monatlichen, zinsfreien Raten ab 99 Euro sind Viele hier Grundbesitzer geworden und konnten in der Vergangenheit an Wertsteigerung und Sicherheit von Grundbesitz in Deutschland teilhaben.

Anpassung an vorhandene bauplanungsrechtliche Ausweisung des Geländes

Je nach aktueller Ausweisung eines Grundstücks im Flächennutzungsplan einer Stadt wird eines von vier verschiedenen Modellen für Eigentum oder eigentumsähnliche Rechte der Gärtner an Ihrem Land ausgewählt. Somit gibt es für Gelände aller gängigen bauplanungsrechtlichen Ausweisungen Möglichkeiten zum Erwerb. Liegen Dauerkleingärten und Zwischenpächter gleichzeitig vor, ist der freie Verkauf gesetzlich eingeschränkt.

Alte, bewährte Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches

Das Miteigentumsanteil-Modell wurde von der Deutsche Gartenland GmbH und ihrer Vorgängerin seit 2002 über 30-mal in ganz Deutschland angewandt. Es vereint die, vom Bundeskleingartengesetz gewünschte Gemeinschaftlichkeit mit namentlichem Grundbucheintrag jedes Eigentümers. Für Details fordern Sie bitte unser Merkblatt an. Hier vorab einige Auszüge:

Gartenland bleibt Gartenland

Da im Grundbuch die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft auf Dauer ausgeschlossen wird, wird das Gartenland faktisch für immer als Gartenland gesichert. Nach Schätzungen gab es in Deutschland einmal doppelt soviel Kleingärten, welche in der Regel überbaut wurden. Das Bundeskleingartengesetz selbst regelt die Überbauung. Die Deutsche Bahn AG beispielsweise hatte früher über 200 Mio. qm Grün- und Gartenland, in 2012 sind es keine 40 Mio. qm mehr.

Keine zusätzlichen Kleingartenvereinsregeln

Es gelten das Bundeskleingartengesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch - und keine der zusätzlichen Kleingartenvorschriften über Heckenhöhe, Mittagsruhe, Gemeinschaftsarbeiten. Denn diese kommen einzig aus den sogenannten Garten-Vereinen, also den Zwischenpächtern, die es hier nicht gibt.

Erhalt des Kleingartenstatus einer Anlage

Der Kleingartenstatus einer Anlage und damit die genehmigungsfreie Errichtung von Lauben bis 24 qm nach Landesbauordnung bleiben, anders als bei sogenannten real geteilten Eigentümergärten nach § 1 Bundeskleingarten-Gesetz, erhalten.

Wenige klare Regeln, welche im Grundbuch gesichert sind

Anders als bei Eigentumswohnungen gibt es bei Gartenland wenig Regelungsbedarf. Einzige Benutzungsordnung ist der Lageplan mit Gärten und Wegen - und dieser wird bindend im Grundbuch eingetragen. Bei Unklarheiten sind die Regelungen schnell nachzulesen: BGB § 741-59 und Bundeskleingartengesetz § 3.3. Paragraph 744 zum Beispiel sieht eine, für Gärten ideale Mischung aus gemeinschaftlicher Verwaltung der Wege und einer Unabhängigkeit des eigenen Gartens durch ein sogenanntes Erhaltungsrecht vor.

Teilhabe an Sicherheit und Wertsteigerung der Grundstücke

Der Eigentümer kann frei über seine Miteigentumsanteile verfügen und damit über seinen Garten. Er hat die Möglichkeit diesen zu verpachten, zu verkaufen oder zu vererben und hat somit 100 % Teilhabe an der Wertsteigerung und Sicherheit von Grund- und Boden.

Sicherheit und Rechtspflege durch Notare

Jeder Vertrag kann nur bei einem Notar beurkundet werden. Gerne empfehlen wir Ihnen jemanden in Ihrer Nähe und machen einen Termin für Sie aus. Notare sind in Deutschland gesetzlich zur Prüfung der Grundbücher, Ihrer Beratung, Rechtspflege und Überwachung der Abwicklung verpflichtet. Sicherer kann man nicht erwerben.

Ablauf eines Erwerbs

Einfach die ‚Anlage zum Kaufvertrag’ in den Unterlagen ausfüllen und mit Terminvorschlag für den Notar zurücksenden. Der Vertrag wir dann von Ihnen beim Notar unterschrieben und an uns zur Gegenzeichnung geschickt. Alles Weitere kommt per Post vom Notar. Da die Bezahlung frühestens 8 - 12 Wochen nach Unterzeichnung möglich ist, erhalten sie direkt nach Beurkundungstermin den sofortigen Nutzen- und Lastenübergang, das heißt, Sie können den Garten nach Unterzeichnung sofort nutzen.

Einmalige Kosten

Kaufpreis (Fläche x Preis/m²) 3.000 €
einmalige Vermessungspauschale 85 €
bei Ratenzahlung anstatt Zinsen eine einmalige Bearbeitungsgebühr 5% vom Kaufpreis 150 €
   
6,5% Grunderwerbssteuer (in NRW) vom Gesamtkaufpreis 195 €
Notar und Grundbuch, etwa 300 €

Laufende Kosten

Jährlich zwischen € 10 und € 30 Grundsteuer sowie Wasser , mehr nicht. Gärten werden besteuert wie Land- oder Forstwirte, also sehr gering, und nicht wie Bauland

Schutz für Altpächter

Die End-Pächter genießen den Schutz des BKleinG und den der Deutschen Gartenland GmbH, die hierfür eine Pachtenverwaltung mit langfristig verpachteten Gärten unterhält, sowie festangestellte Gartenbaumitarbeiter zur Unterstützung am Anfang oder Baumschnitt.