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G A R A N T I E E R K L Ä R U N G
FÜR DEN ANKAUF VON GRUNDSTÜCKEN
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Folgende Punkte werden auf Wunsch notariell vereinbart und wenn möglich zusätzlich im Grundbuch abgesichert:
- es erfolgt keine Überbauung, mindestens 95 % der Gartenflächen bleiben langfristig erhalten.
- bei Nachweis verfügbarer Flächen werden bei voller Übernahme der Planungskosten in den nächsten 5 Jahren mindestens 10 % neue Gärten in der jeweiligen Gemeinde geschaffen.
- sollten Teil-Bebauungen oder Arrondierungen in Einzelfällen notwendig sein, erhält der heutige Verkäufer 50-100 % des Mehrerlöses (Wertsicherungsklausel)
- zusätzliche, aufwendige planungsrechtliche Absicherungen durch B-Pläne oder FNP-Änderungen entfallen
- alle Anlagen werden öffentlich zugänglich gemacht und als grüner Stadtraum grundbuchrechtlich gesichert.
- in allen Anlagen werden auf Wunsch zeitgemäße Wasser- und Stromanschlussmöglichkeiten, Haltebuchten und Kinderspielplätze geschaffen.
- bestehende Wege, Leitungen, Vereinsheime, Gewohnheitsrechte und sonstige Rechte Dritter werden grundbuchrechtlich gesichert.
- Gärten, Wege oder Vereinsheime die auf eventuellen Grundstücksgrenzen liegen werden nach Maßgabe der Pächter und Vereine arrondiert.
- über das Bundeskleingarten Gesetz hinaus können je nach Erfordernis der Verkäuferseite zusätzliche Vereinbarungen zur Pachthöhebegrenzungen oder absolutem Kündigungsschutz hinaus notariell vereinbart werden.
- alle Rechte der Pächter aus dem BundesKleinGG betreffend Pachthöhe, Kündigungsschutz, Entschädigungen u.v.m. werden genauestens beachtet.